![]() |
||
| Wechselbürgschaft | ||
Eine Wechselbürgschaft ist das durch Unterschrift auf dem Wechsel eingegangene Bürgen für die Verpflichtung des eigentlichen Wechselschuldners. Siehe auch Bürgschaft. Dieses Glossar ist ein kostenloser Service der Privatanleger Webseite |
||