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| Personengesellschaft | ||
Als Personengesellschaft, auch Personenunternehmung genannt, werden Gesellschaften bezeichnet, bei der die Tätigkeit der Gesellschafter im Vordergrund steht. Hierzu gehören die offene Handelsgesellschaft (oHG), die Kommanditgesellschaft (KG), die Partnerschaftsgesellschaft und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Das Gegenteil ist eine Kapitalgesellschaft. Dieses Glossar ist ein kostenloser Service der Privatanleger Webseite |
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