Orderpapier

Als Orderpapier, auch Namenspapier, wird ein Wertpapier bezeichnet, das durch eine Orderklausel zum Orderpapier wurde. Dies geschieht durch das Indossament. Es werden zwei Typen von Orderpapieren unterschieden: Erstens gesetzliche Orderpapiere, z.B. Scheck, Wechsel, Namensaktie. Sie sind grundsätzlich Orderpapiere, auch wenn die Orderklausel fehlt. Zweitens gekorene Orderpapiere, die durch die Orderklausel zu Orderpapieren wurden.



Dieses Glossar ist ein kostenloser Service der Privatanleger Webseite