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| Opting-up | ||
Opting-up ist die Bestimmung in der Satzung einer Kapitalgesellschaft, die besagt, dass bei einer 49%-anteiligen und grösseren Übernahme der Stimmen einer börsennotierten Gesellschaft zu einem öffentlichen Kaufangebot verpflichtet ist. Dieses Glossar ist ein kostenloser Service der Privatanleger Webseite |
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