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| Opting-out | ||
Opting-out ist die Bestimmung in der Satzung einer Kapitalgesellschaft, die besagt, dass bei einer anteiligen Übernahmen von mehr als 33% der Stimmen einer börsennotierten Gesellschaft nicht zu einem öffentlichen Kaufangebot verpflichtet ist. Dieses Glossar ist ein kostenloser Service der Privatanleger Webseite |
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