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| Minusankündigung | ||
Eine Minusankündigung wird von einem Makler an der Maklertafel der Deutschen Börse vorgenommen. Der ein Minus bedeutende Querstrich ist die Vorankündigung eines fallenden Kurses um mindestens 5%. Das Gegenteil ist die Plusankündigung. Dieses Glossar ist ein kostenloser Service der Privatanleger Webseite |
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