![]() |
||
| Makler | ||
Amtlicher Makler: Amtlich bestellter und vereidigter Kursmakler, der für die Kursfestsetzung im amtlichen Handel an der Börse verantwortlich ist. Freimakler sind für die Börsengeschäfte im geregelten Freiverkehr zuständig; sie können auch Geschäfte im amtlichen Handel tätigen, ohne jedoch selbst Kurse festsetzen zu dürfen. Dieses Glossar ist ein kostenloser Service der Privatanleger Webseite |
||