Makler

Amtlicher Makler: Amtlich bestellter und vereidigter Kursmakler, der für die Kursfestsetzung im amtlichen Handel an der Börse verantwortlich ist. Freimakler sind für die Börsengeschäfte im geregelten Freiverkehr zuständig; sie können auch Geschäfte im amtlichen Handel tätigen, ohne jedoch selbst Kurse festsetzen zu dürfen.



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