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| Loroeffekten | ||
Als Loroeffekten werden Wertpapiere bezeichnet, die einem Kunden gehören und sich nur kurzfristig in Bankbesitz befinden. Die Bank darf ausschliesslich mit den Wertpapieren im Auftrag des Kunden handeln, der das alleinige Risiko trägt. Die Bank macht durch die Provision Gewinn. Dieser in den USA zulässige Handel ist in Deutschland unzulässig. Dieses Glossar ist ein kostenloser Service der Privatanleger Webseite |
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