Lieferschein

Der schriftliche Begleitschein zur Warenlieferung, der die Anzahl und Güte der Ware angibt und bei Annahme der Ware sofort auf Übereinstimmung mit der Lieferung geprüft werden muss. Die schriftliche Verpflichtung der bei einer Emission zuständigen Bank, dem Käufer den oder die Wertpapiere nach Erscheinen auszuhändigen.


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