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| Kommanditgesellschaft | ||
Personengesellschaft, bestehend aus mindestens zwei Gesellschaftern. Einer muss mindestens mit seinem gesamten Vermögen haften (Komplementär) und einer haftet bis zur Höhe seiner Einlagen (Kommanditist). Dieses Glossar ist ein kostenloser Service der Privatanleger Webseite |
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