Handelsregister

Das Handelsregister ist das amtliche Register aller Kaufleute und Unternehmen. Das Handelsregister besteht aus zwei Abteilungen. Die Abteilung A enthält die Personengesellschaften und Einzelkaufleute sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts, Abteilung B enthält die Kapitalgesellschaften.


Dieses Glossar ist ein kostenloser Service der Privatanleger Webseite