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| Handelsregister | ||
Das Handelsregister ist das amtliche Register aller Kaufleute und Unternehmen. Das Handelsregister besteht aus zwei Abteilungen. Die Abteilung A enthält die Personengesellschaften und Einzelkaufleute sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts, Abteilung B enthält die Kapitalgesellschaften. Dieses Glossar ist ein kostenloser Service der Privatanleger Webseite |
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