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| Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften | ||
Abk. KAGG. Das KAGG verpflichtet alle deutschen Investmentgesellschaften zur Einhaltung bestimmter Anlagegrundsätze. Es wurde 1957 verabschiedet. Das Gesetz dient in erster Linie dem Schutz der Fondsanleger. Dieses Glossar ist ein kostenloser Service der Privatanleger Webseite |
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