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| Genehmigtes Kapital | ||
Maximaler Nennbetrag, bis zu dem das Grundkapital durch Ausgabe neuer Aktien aufgestockt werden kann. Das genehmigte Kapital darf 50% des bisherigen gezeichneten Kapitals nicht überschreiten. Die Genehmigung erfolgt auf der Hauptversammlung und der Vorstand legt den Zeitpunkt der Emission fest. Dieses Glossar ist ein kostenloser Service der Privatanleger Webseite |
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