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| Dokumentenakkreditiv | ||
Richtet der Importeur über eine Eröffnungsbank ein Guthaben bei einer Bank im Land des Exporteurs ein und diese wird dann angewiesen, gegen die Aushändigung bestimmter Dokumente, die die Verfügungsgewalt über die Waren gewährleisten, den Rechnungsbetrag an den Exporteur zu zahlen, spricht man von Dokumentenakkreditiv. Dieses Glossar ist ein kostenloser Service der Privatanleger Webseite |
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