Dividende

Der bei einer Aktiengesellschaft je Aktie bzw. bei einer Genossenschaft je Genossenschaftsanteilschein ausgezahlte Anteil (brutto) am Reingewinn. Dividende kann bei Verlust auch aus der Substanz gezahlt werden. Die Festsetzung der Dividende erfolgt durch die Hauptversammlung auf Antrag des Vorstands und Aufsichtsrats. Nach der Form der Dividende wird zwischen Bardividende (Auszahlung in bar), Wertpapier- oder Stockdividende (Zuteilung neuer Wertpapiere) und Naturaldividende (Ausschüttung in Sachwerten) unterschieden.


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