Clearing House

Auch Clearingstelle oder Verrechnungsstelle genannt, fungiert im Terminmarkt als Mittler zwischen Käufer und Verkäufer bei allen börsenmässigen Geschäften, also alle aus dem Vertrag entstehenden Verpflichtungen bestehen gegenüber dem Clearing House. Dadurch wird allen Risiken durch dritte Parteien vorgebeugt und die Abwicklung und Erfüllung der Kontrakte garantiert. Das Clearing House führt für jeden Kunden das Margin Account, was für die Abrechnung der abgewickelten Geschäfte verwendet wird und auf eine Einschlussleistung zu erbringen ist.


Dieses Glossar ist ein kostenloser Service der Privatanleger Webseite