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| Back-to-back-Akkreditiv | ||
Back-to-back-Akkreditiv wird auch Gegenakkreditiv oder Basisakkreditiv genannt. Es wird aufgrund eines bestehenden, nicht übertragbaren Akkreditivs zugunsten eines weiteren Begünstigten eröffnet. Dieses Glossar ist ein kostenloser Service der Privatanleger Webseite |
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