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| Aktienregister | ||
Ein Aktienbuch oder Aktienregister ist ein Verzeichnis, das von einer Aktiengesellschaft geführt werden muss, die Namensaktien ausgegeben hat. Nach Art. 686 OR setzt die Eintragung in das Aktienregister einen Ausweis über den Erwerb der Aktie zu Eigentum oder die Begründung einer Nutzniessung voraus. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als Aktionär oder als Nutzniesser, wer im Aktienregister eingetragen ist. Wer nicht im Aktienbuch eingetragen ist, zählt nicht als Aktionär und kann nicht die Gesellschaftsrechte eines Aktionärs, namentlich das Stimmrecht, ausüben. Dieses Glossar ist ein kostenloser Service der Privatanleger Webseite |
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