Aktiengesellschaft

Abk. AG. Rechtsform für ein Unternehmen, an dem sich die Gesellschafter mit der Zeichnung oder dem Kauf von Aktien am Grundkapital (Aktienkapital) beteiligen. Die Aktionäre haben Vermögensrechte wie Bezugsrechte bei Kapitalerhöhungen, Dividenden (soweit beschlossen) oder ihren Anteil am Liquidationserlös sowie Mitgliedschaftsrechte wie Teilnahme an der Hauptversammlung, Stimmrechte u.a. Die Organe der AG sind die Hauptversammlung (Schweiz: Generalversammlung) der Aktionäre, der Aufsichtsrat (Schweiz: Verwaltungsrat) als Kontrollorgan und der Vorstand als Geschäftsführung. Weiteres Kontrollorgan ist eine unabhängige Revisionsstelle beziehungsweise eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Die juristische Grundlage für Aktiengesellschaften ist in Deutschland das Aktiengesetz vom 06.09.1965.


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