Abgeld

Als Abgeld oder Disagio bezeichnet man den Differenzbetrag zwischen dem Nennwert eines festverzinslichen Wertpapiers (oder der Parität einer Geldsorte) und dem niedrigeren Börsenkurs sowie dem ungleichen Rückzahlungskurs oder Preis. In Deutschland ist laut Aktienrecht die Ausgabe von Aktien mit Abgeld untersagt.


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